§ 1 |
Einlaß wird nur Personen gewährt, die mindestens drei Tage gefaste thaben und Durst wie ein kleines Pony mitbringen.
|
§ 2 |
Zank, Streit, finstere Mienen, " alte Rechnungen " und Ehe- und sonstige Zwistigkeiten sind unverzüglich an der Garderobe abzugeben.
|
§ 3 |
Geschenke sind unverzüglich am Eingang auszuhändigen. Geldgeschenke dürfen nur in dezenter Verpackung überreicht werden.
|
§ 4 |
Schubkarren, Sackkarren, Gabelstapler, Kleinlaster und Autokräne sowie Schwertransporter für größere Präsente sind nach der Geschenkübergabe vor dem Gebäude abzustellen.
|
§ 5 |
Wir bitten alle Gäste, schwäbisch zu sprechen ( wegen der besseren Verständigung ). Sollte dennoch einer aus Versehen Hochdeutsch schwätzen, so ist sein Gesprächspartner unverzüglich
an die Theke zu geleiten.
|
§ 6 |
Die Kleidung hat mindestens bis nach dem Festessen geordnet zu sein. Sakkos und Westen dürfen nicht vor dem Nachtisch abgelegt werden. Gürtel und Krawatten sind vor der Mahlzeit zu
lockern ( und vor dem Tanz wieder zu schließen ) !
|
§ 7 |
Auch bekleckerte Kleider ( Seidenblusen und Samtröcke etc. ) dürfen nicht abgelegt werden.
|
§ 8 |
Bei Tisch rauchen nur die warmen Speisen und Getränke.
|
§ 9 |
Unflätige Witze dürfen erst nach dem ersten Weinbrand erzählt werden – und auch nur dann, wenn keine Kinder oder Damen in der Nähe sind.
|
§ 10 |
Reden dürfen nicht länger als drei Minuten dauern und müssen durch ein dezentes Schlagen an ein gefülltes Glas angekündigt werden.
|
§ 11 |
Für sich anbahnende Liebschaften übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß für Verlobungen und daraus resultierende Schadensfälle jede
Verantwortung abgelehnt wird.
|
§ 12 |
Tanzen ist Pflicht ! Ausgenommen sind lediglich Personen über 90 Jahre, die eine schriftliche Entschuldigung ihrer Eltern vorweisen können.
|
§ 13 |
Wer sich daneben benehmen will, hat dies vor dem Auftragen der Speisen und Getränke anzukündigen, damit er kostensparend hinausgeworfen werden kann.
|
§ 14 |
Wer die Feier nüchtern wieder verläßt, wird darauf hingewiesen, daß er in Zukunft mit keiner Einladung mehr rechnen darf.
|